Parteitag
Ein Parteitag ist ein satzungs- und parteienrechtlich vorgesehenes Kollegialorgan von Funktionaren und Mitgliedern einer politischen Partei, das die sachliche, finanzielle und personelle Politik der Partei diskutiert und festlegt. Auch die Wahl des Parteichefs, seiner Stellvertreter und des Prasidiums findet auf Parteitagen statt. Ein Parteitag ist vereinsrechtlich eine Sonderform einer Mitgliederversammlung. Er ist in Deutschland in SS 9 und SS 13 Parteiengesetz geregelt.
Struktureller Hintergrund
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Auf den meisten Parteitagen sind nicht alle Parteimitglieder, sondern aus organisatorischen Grunden nur eine festgelegte Anzahl von Delegierten anwesend. Auf welcher Ebene diese gewahlt werden, ist von der Grosse des Parteitages und der Partei abhangig. So delegieren in Deutschland bei einem Kreis- bzw. Unterbezirksparteitag meist die Ortsvereine, wahrend auf einem Bundesparteitag bei den mitgliederstarken Parteien fur gewohnlich die Landesverbande oder Bezirke Delegierte entsenden, bei mitgliederschwacheren Parteien dagegen die Kreisverbande. In vielen Parteien sind zudem Vorstandsmitglieder qua Amt delegiert. Auch eine Delegation nach Art der Mitgliedschaft ist moglich (aber unublich); bei burgerlichen Parteien z. B. nach Arbeitssparten wie Arbeitnehmer, Unternehmer, Landwirt, Jugend, Senioren usw.
In den USA werden die Delegierten zu den Nominierungsparteitagen vor den Prasidentschaftswahlen dagegen in den sogenannten Primaries (Vorwahlen) direkt durch das Volk gewahlt.
In den grossen deutschen Volksparteien sind auch auf Kreisebene haufig noch Delegiertenparteitage ublich. Um mehr Mitglieder in die grundlegenden Entscheidungen der Kreispartei einzubinden, werden jedoch immer mehr Kreisparteitage in Form von Mitgliederparteitagen durchgefuhrt, bei denen alle Mitglieder stimmberechtigt sind. Manche Landesverbande schreiben uber die Satzung gar vor, dass Kreisparteitage als Mitgliederparteitage durchzufuhren sind. Gegen die Einfuhrung von Mitgliederparteitagen wird oft eingewandt, dass sie den Einfluss der Ortsverbande schwachen und Manipulationen (zum Beispiel durch die Wahl des Tagungsortes in der Nahe des eigenen Ortsverbandes und entfernt von einem konkurrierenden Ortsverband) begunstigen.
Da Parteien gleichzeitig Vereine sind, ist auf sie in Deutschland analog das deutsche Vereinsrecht anzuwenden. Ein Parteitag ist somit dasselbe wie eine Jahreshauptversammlung - und wird gemass SS 9 Abs. 1 PartG auf Gebietsverbanden der untersten Stufe auch als solche bezeichnet.
Einem Parteitag steht in der Regel ein Prasidium vor, welches die Versammlung leitet. Auch gibt es haufig eine sogenannte Antragskommission, die Antrage von Einzelpersonen oder Gruppen im Vorfeld bearbeitet, um einen reibungslosen Ablauf des Parteitags zu gewahrleisten, sowie eine Zahlkommission, die fur die Auszahlung der Stimmen bei schriftlichen Abstimmung oder Wahlen zustandig ist.
Arten von Parteitagen in Deutschland
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Ordentlicher Parteitag
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Ein Ordentlicher Parteitag soll ein satzungsgemasses Funktionieren der innerparteilichen Demokratie gewahrleisten. Auf diesen Parteitagen, die in regelmassigen Abstanden stattfinden, werden z. B. Parteiamter vergeben. In der Regel hat jede grossere Partei alle ein bis zwei[1] Jahre einen ordentlichen Parteitag, um den Parteivorstand zu wahlen. Vor Wahlen wird oft auch ein Wahlprogramm auf Parteitagen beschlossen.
Ausserordentlicher Parteitag
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Ein Ausserordentlicher Parteitag wird ausserhalb der regelmassig stattfindenden Parteitage veranstaltet. Dies geschieht fur gewohnlich aus wichtigem Anlass, der nicht aufgeschoben werden sollte, etwa wenn es aufgrund unvorhergesehener Ereignisse einer parteirechtlichen Legitimation bedarf, z. B. Wahl eines neuen Parteivorsitzenden (bzw. Gebietsvorsitzenden) oder der Sachentscheidung in einer Koalitions- bzw. Regierungskrise. Ein Beispiel lieferte die SPD 2004, als der damalige Bundeskanzler Gerhard Schroder den Parteivorsitz an den Fraktionsvorsitzenden Franz Muntefering abgab. Ein Ausserordentlicher Parteitag wird auch haufig genutzt, um einen Koalitionsvertrag zu bestatigen.
Umgangssprachlich und in den Medien wird dafur auch oft der Begriff Sonderparteitag verwendet.
Bundesparteitag
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Der Bundesparteitag ist nach der Satzung der meisten Parteien das hochste Entscheidungsgremium auf Bundesebene. Nach dem deutschen Parteiengesetz ist dies vorgeschrieben. Bei der Partei Bundnis 90/Die Grunen wird der Bundesparteitag Bundesversammlung bzw. (inoffiziell) Bundesdelegiertenkonferenz genannt.[2]
Teilnehmer des Parteitags sind in der Regel Delegierte der unteren Ebenen, z. B. Landesverbande, Bezirksverbande oder Kreisverbande. Auch Basisparteitage, bei denen alle Mitglieder direkt teilnehmen konnen, sind moglich. Die Zahl der Delegierten richtet sich dabei meistens nach der Zahl der Mitglieder einer Partei im entsprechenden Regionalverband. Alternativ kann die Aufteilung auch teilweise gemass der Stimmenzahl bei offentlichen Wahlen der Partei im Gebiet des Unterverbandes erfolgen. Nach SS 13 des Parteiengesetzes muss jedoch mindestens die Halfte der Delegiertenrechte nach der Mitgliederzahl berechnet werden. Details regelt die Satzung der jeweiligen Partei.
Der Bundesparteitag beschliesst etwa das Grundsatzprogramm, wahlt den Bundesvorstand, nominiert den Kanzlerkandidaten, trifft Entscheidungen uber Koalitionen mit anderen Parteien zum Zwecke der Regierungsbildung und kann weiterhin Entscheidungen zu jedem Thema treffen, das die Partei betrifft. Einige Parteien unterscheiden zwischen "grossen" und "kleinen" Parteitagen (bei Bundnis 90/Die Grunen ware letzteres der Landerrat). Letztere sind jedoch formal keine Parteitage im engeren Sinne des Parteiengesetzes, sondern sogenannte Parteiausschusse nach SS 12 PartG.
Besondere Bundesparteitage sind solche, bei denen die Kandidaten zur Europawahl aufgestellt werden, da dies die einzige Wahl in Deutschland ist, bei der bundesweite Parteilisten existieren. Sie werden haufig Europaparteitag genannt.
Listen von Bundesparteitagen deutscher Parteien
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Liste der CDU-Parteitage
- Liste der SPD-Parteitage
- Liste der FDP-Bundesparteitage
- Liste der Bundesversammlungen von Bundnis 90/Die Grunen
- Liste der CSU-Parteitage
- Liste der AfD-Parteitage
- Liste der Parteitage der Partei Die Linke
Landesparteitag
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Der Landesparteitag ist das hochste Gremium einer politischen Partei auf Ebene des Bundeslandes. Er besteht im Regelfall aus der Landesmitgliederversammlung oder den Delegierten der Kreisverbande, die von deren Mitgliederversammlungen (teils auch Delegiertenversammlungen mit Delegierten der Ortsvereine) gewahlt werden.
Er wahlt den Landesvorstand der Partei und bestimmt uber ihr Grundsatzprogramm und Wahlprogramme auf Landesebene.
Vertreterversammlung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Parteitage, die die Kandidaten und Listen fur eine offentliche Wahl aufstellen, werden haufig auch Vertreterversammlungen genannt. Fur sie gelten etwa bei Bundestagswahlen die besonderen Bestimmungen der SSSS 21-28 BWahlG.
Vereinigungsparteitag
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Ein Vereinigungsparteitag ist eine Parteiversammlung, auf der sich zwei (oder mehr) Parteien zu einer zusammenschliessen.
Beispiele:
- ADAV und SDAP schlossen sich zwischen dem 22. und 27. Mai 1875 in Gotha zur SAP zusammen.
- Im Dezember 1920 bildete der linke Parteiflugel der USPD zusammen mit der KPD die VKPD.
- Am 21. und 22. April 1946 wurden SPD und KPD in der sowjetischen Besatzungszone zur SED zwangsvereinigt.
- Auf einem Vereinigungsparteitag am 11./12. August 1990 vereinigt sich die FDP mit dem Bund Freier Demokraten, der Deutschen Forumpartei und der F.D.P. der DDR.
- Am 26./27. September 1990 ging die Sozialdemokratische Partei in der DDR (SDP) in der SPD auf.
- Die Grunen und Bundnis 90 vereinigten sich im Januar 1993 zu Bundnis 90/Die Grunen.
- Linkspartei.PDS und WASG vereinigten sich am 16. Juni 2007 zur Partei Die Linke.
In anderen Landern
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Osterreich
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Parteien regeln Parteitage in ihren Parteistatuten. Die Bundesorganisation der Osterreichischen Volkspartei unterscheidet ordentliche und ausserordentliche Bundesparteitage. Ordentliche Parteitage sind vor Ablauf der Funktionsperiode der Bundesorgane einzuberufen, wobei die Funktionsperiode vier Jahre dauert. Daneben konnen ausserordentliche Bundesparteitage durch Beschluss des Bundesparteivorstands oder auf Antrag dreier Landesorganisationen einberufen werden.[3] Die Sozialdemokratische Partei Osterreichs kennt ebenso ordentliche und ausserordentliche Bundesparteitage, wobei Erstere alle drei Jahre einzuberufen sind.[4] Fur Landesorganisationen und Landesparteitage gelten ahnliche Regelungen, wie beispielsweise fur die FPO Salzburg.[5]
USA
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die US-amerikanischen Parteien spielen ausserhalb der Wahlen im politischen Alltag nur eine geringe Rolle. Zwischen den oben genannten, normalerweise nur alle vier Jahren stattfindenden Nominierungsparteitagen werden sie von (mit kleinen Parteitagen vergleichbaren) sogenannten National Committees geleitet, die jedoch hauptsachlich administrative Aufgaben wahrnehmen (siehe DNC und RNC). Die politische Reprasentation obliegt den Parteifuhrern im Senat und Reprasentantenhaus, sowie (falls er der Partei angehort) dem Prasidenten.[6]
Vereinigtes Konigreich
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Jedes Jahr zwischen September und Oktober (in der Sitzungspause des House of Commons) tagen die Kongresse der britischen Parteien. Auch sie haben aber im Vergleich zu deutschen Parteien weniger Einfluss; in den meisten Parteien werden die Parteifuhrer in den Parlamentsfraktionen gewahlt.[7]
Kommunistische Lander
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]In realsozialistischen Landern, in denen ublicherweise eine Einparteiendiktatur herrscht, versammelt sich die Kommunistische Partei normalerweise alle paar Jahre zum Parteitag, dem hochsten Parteiorgan. Diese aus Parteikadern zusammengesetzten Gremien sind jedoch nicht mit demokratischen Parteitagen vergleichbar, da keine Debatte stattfindet und Beschlusse des Politburos stets einstimmig abgesegnet werden. Beispiele dafur sind der Parteitag der Kommunistischen Partei Chinas oder der ehemalige Parteitag der Kommunistischen Partei der Sowjetunion. Auf Parteitagen in kommunistischen Staaten kann es zu Festnahmen auch von hochrangigen Parteimitgliedern kommen.[8]
Online-Parteitage und -Mitgliederversammlungen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Vor dem Eintritt des Informationszeitalters galt es als eine Selbstverstandlichkeit, dass Mitgliederversammlungen, also auch Parteitage, als ,,Prasenzversammlungen" durchgefuhrt werden mussten, d. h. ein Rede- und Stimmrecht hatten nur physisch Anwesende. Dem Wortlaut des Parteienrechts kann man entnehmen, dass den Gesetzesautoren das damit verbundene Problem noch nicht bewusst war.
Bundnis 90/Die Grunen Baden-Wurttemberg haben im Jahr 2000 einen experimentellen ,,Virtuellen Parteitag" durchgefuhrt[9] und dieses Organ danach in der Satzung des Landesverbands verankert, aber nicht erneut einberufen.
Bis heute hat sich die juristische Fachliteratur noch kaum des Themas ,,Online-Mitgliederversammlung oder -Parteitag bei politischen Parteien" angenommen. SS 32 des Burgerlichen Gesetzbuches statuiert zunachst in seinem Abs. 1, dass Angelegenheiten des Vereins grundsatzlich durch Beschlussfassung im Rahmen einer Mitgliederversammlung zu regeln sind; Abs. 2 desselben Paragraphen regelt demgegenuber eine gesetzliche Ausnahme vom Erfordernis der physischen Prasenz bei auf Beschlussfassung ausgerichteten Versammlungen und offnet damit das Tor fur die Moglichkeit von Online-Versammlungen. Der Verein geniesst daruber hinaus gem. SS 40 BGB weitgehende Freiheit, was die Ausgestaltung seiner inneren Organisationsstruktur in der Vereinssatzung anbelangt. Er darf mithin die Mitgliederversammlung, die von SS 32 BGB als essentielles Instrument der Meinungsbildung im Verein zwingend vorgeschrieben ist, zwar nicht abschaffen, jedoch kann er regeln, wie sich die Willensbildung innerhalb des Organs der Mitgliederversammlung vollziehen soll. Bei der Online-Versammlung handelt es sich um eine derartige Modalitat der in SS 32 Abs. 1 BGB angeordneten Versammlung.[10]
Ein praktisches Problem bei Online-Mitgliederversammlungen und -Parteitagen stellt das Gebot des SS 15 Abs. 2 des deutschen Parteiengesetzes dar, demzufolge Wahlen in Parteien grundsatzlich geheim durchgefuhrt werden mussen. Wegen der damit verbundenen Schwierigkeiten hat das Bundesverfassungsgericht am 3. Marz 2009 den Einsatz von Wahlautomaten verboten. Auch der Wahlrechtsgrundsatz ,,allgemeiner" Wahlen nach Art. 38 GG, der analog auch fur Wahlen innerhalb von Parteien gilt, stellt ein Problem dar, solange es das Phanomen der digitalen Spaltung gibt.
Der Berliner Beauftragte fur Datenschutz und Informationsfreiheit halt Abstimmungen im Rahmen einer ,,virtuellen Mitgliederversammlung", bei denen Klarnamen benutzt werden und bei denen leicht ermittelt werden kann, welches Votum ein Abstimmender abgegeben hat, fur rechtswidrig: ,,Der demokratische Willensbildungsprozess einer Partei setzt verfassungsrechtlich namlich keineswegs eine generelle Kenntnis des Abstimmungsverhaltens der Mitglieder voraus; im Gegenteil ist gerade die Moglichkeit geheimer Abstimmungen eine Minderheiten schutzende demokratische Vorkehrung. Wenn durch das Klarnamenprinzip im LQFB also Abstimmungen generell namentlich nachvollziehbar werden sollen, lauft das den verfassungsrechtlichen Vorgaben einer demokratischen Parteistruktur zuwider."[11]
Aufgrund der COVID-19-Pandemie haben viele Parteien ihre Parteitage 2020 und 2021 digital bzw. teilweise digital gehalten.
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Urwahl
- Geschaftsordnung
- Antragskommission
- Parteitagsbeschluss
- Innerparteiliche Demokratie
- Gesetz uber die politischen Parteien (Parteiengesetz)
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Deutschlandkarte 20/2017 ,,Parteitage" des ZEITmagazins, 22. Mai 2017
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- | Obergrenze laut SS9 Abs. 5 PartG
- | Heinrich-Boll-Stiftung: Eine Chronologie der Bundesparteitage von Bundnis 90/Die Grunen. Dort heisst es u. a.: ,,Die Begriffe ,,Bundesversammlung" oder ,,Bundesdelegiertenkonferenz" sind synonym zum Begriff ,,Bundesparteitag". Die Satzung von Bundnis 90/Die Grunen fuhrt den Begriff ,,Bundesversammlung", im Sprachgebrauch ist der Terminus ,,Bundesdelegiertenkonferenz" (BDK) ublich." (Memento vom 27. Mai 2022 im Internet Archive)
- | Bundespartei-Organisationsstatut der Osterreichischen Volkspartei. (pdf) Osterreichische Volkspartei, 28. August 2021, abgerufen am 29. Marz 2025.
- | SPO: Das neue Organisationsstatut. (pdf) Sozialdemokratische Partei Osterreichs, 11. November 2023, abgerufen am 29. Marz 2025.
- | Satzungen der Freiheitlichen Partei Osterreichs [FPO] - Die Freiheitlichen, Landespartei Salzburg. (pdf) FPO Salzburg, abgerufen am 29. Marz 2025.
- | What Is a Political Convention? In: ABC News. 29. August 2012, abgerufen am 22. Mai 2015 (englisch).
- | What happens at party conferences? In: BBC, 13. September 2007. Abgerufen am 22. Mai 2015 (englisch).
- | Saalordner fuhren Chinas Ex-Prasidenten Hu ab - abgerufen am 2. April 2023
- | Till Westermayer: Politische Online-Kommunikation unter Wirklichkeitsverdacht: Der Virtuelle Parteitag von Bundnis 90/Die Grunen Baden-Wurttemberg (Memento vom 19. Juli 2011 im Internet Archive) (PDF; 166 kB), Kommunikation@Gesellschaft, 2003.
- | Patrizia Robbe/Alexandra Tsesis: Patrizia Robbe: Online-Parteitage (Memento vom 3. Januar 2013 im Internet Archive). Deutscher Bundestag / Wissenschaftliche Dienste, 29. November 2011, S. 5f.
- | Berliner Beauftragter fur Datenschutz und Informationsfreiheit: Schreiben an die Piratenpartei Deutschland Berlin (PDF; 82 kB). 2. Oktober 2012, abgerufen am 10. Februar 2013.