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Streubesitz

aus Wikipedia, der freien Enzyklopadie

Unter Streubesitz (englisch public float oder free float) versteht man bei Aktiengesellschaften die Summe der Aktien, die dem Borsenhandel zur Verfugung stehen.

Im Idealfall werden 100 % der Aktien einer Aktiengesellschaft an der Borse gehandelt. Liegt der Anteil der borsengehandelten Aktien unter 100 %, so befindet sich der nicht borsengehandelte Teil als ,,Aktienpaket" im Besitz von Grossaktionaren. In den USA gehort der uberwiegende Teil der Aktien zum Streubesitz, wahrend in Deutschland zwischen 1988 und 2000 der Anteil der mehrheitlich (>50 %) in Streubesitz befindlichen Unternehmen an den 100 grossten deutschen Aktiengesellschaften tendenziell eher abgenommen hat.[1] Haufig befinden sich dementsprechend national wie international grossere Aktienpakete einer Aktiengesellschaft im Besitz einzelner Grossaktionare und stehen dem Borsenhandel nicht zur Verfugung. Das fur den Borsenhandel hierbei ubrig bleibende Residualvolumen wird dann Streubesitz genannt. Er ist der prozentuale Wert des an der Borse gehandelten Aktienanteils am Grundkapital.

Aktiengesellschaften im Streubesitz weisen die folgenden Charakteristika auf:[2]

  • Ziel der kontinuierlichen Steigerung des Shareholder Value,
  • Verschiebung der Machtbeziehungen auf die Manager,
  • Umverteilung der Gewinne an Shareholder und Management.

Gesellschaften mit hohem Streubesitz besitzen meist keine langfristig orientierten Aktionare, sondern Teilhaber, die im Zweifel ein sehr kurzfristiges Interesse am Unternehmen haben konnen (Gewinnmitnahme). Grossaktionare verfolgen hingegen meist strategische und langfristige Ziele mit ihrer Beteiligung.

Aktien mit einem Lock up von mindestens 6 Monaten gehoren nicht zum Streubesitz; Lock up ist eine Vereinbarung mit einem Aktionar, dass er die Aktien uber einen bestimmten Zeitraum nicht verkaufen darf.[3] Der Streubesitz kann im Hinblick auf das Stimmrecht bei Hauptversammlungen zur Atomisierung bei der Abstimmung fuhren, wahrend grosse Aktienmehrheiten durch Aktienpakete wichtige Entscheidungen durch einheitliches Abstimmungsverhalten beeinflussen und Aufsichtsratsvertreter entsenden konnen.

Gesetzliche Bestimmungen

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Es gibt unterschiedliche Auffassungen zum Streubesitz, die meist durch die jeweiligen Borsengesetze bestimmt werden. So entscheidet in den Vereinigten Staaten das wochentliche Handelsvolumen uber die Meldepflicht gemass Artikel 144 des Securities Act von 1933. Daher werden von vielen Depotbanken die so gemeldeten Transaktionen, die oft weniger als 3 % von der Gesamtzahl der Aktien ausmachen, nicht mehr zum Streubesitz gerechnet, so dass es zu abweichenden Angaben gegenuber der Deutschen Borse kommt.

Streubesitz und Borsenkurs

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Okonomen haben den Zusammenhang zwischen Streubesitz und Borsenkurs untersucht. Je grosser der Streubesitz fur eine bestimmte Aktie ausfallt, desto ,,breiter" ist der Markt, je geringer der Streubesitz ist, umso grosser ist die Marktenge.[4] Die Handelbarkeit (Liquiditat) einer Aktie nimmt bei steigendem Streubesitz zu. Bei umfangreichem Streubesitz lasst sich vermuten, dass es bei konsonanter Berichterstattung zu einem Herdentrieb unkundiger Aktionare kommt.[5] Unternehmen mit nur geringem Streubesitz durften weniger anfallig fur Trends sein, die Analysten oder Medienberichte angestossen oder verstarkt haben.[6] Allerdings kann ein geringer Streubesitz zur Folge haben, dass kursrelevante Informationen eine deutlich grossere Auswirkung auf den Aktienkurs haben.[7] Die Volatilitat einer Aktie steigt, wenn ihre Streubesitzquote klein ist,[8] weil bereits wenige Transaktionen verhaltnismassig grosse Auswirkungen auf den Preis an der Borse haben konnen. Umgekehrt ist bei Nebenwerten mit hohem Streubesitz eine hohere Kursanfalligkeit denkbar.

Die Deutsche Borse AG hat im Juni 2002 ihre Indexberechnung auf eine Streubesitz-Gewichtung umgestellt.[9] Die Ermittlung des Streubesitzanteils (Freefloat) fur die Gewichtung der jeweiligen Aktiengattung eines Unternehmens in den Indizes beruht dabei auf einer Streubesitz-Definition, wonach alle Anteile eines Anteilseigners, die kumuliert mindestens 5 % des auf eine Aktiengattung entfallenden Grundkapitals einer Gesellschaft ausmachen, als Festbesitz gelten.[10][11] Als Anteile eines Anteilseigners gelten auch Anteile, die dem Anteilseigner eng verbundene Personen im Sinne der Marktmissbrauchsverordnung besitzen. Dadurch werden die Werte in den Aktienindizes nach Borsenumsatz und Marktkapitalisierung auf der Basis des Streubesitzes gewichtet (Freefloat-Marktkapitalisierung). Ein qualitatives Merkmal fur Aktien der Auswahlindizes der Deutschen Borse AG ist deshalb neben dem fortlaufenden Handel im Xetra-Handelssystem der Frankfurter Wertpapierborse auch der Mindest-Freefloat in Hohe von 5 %. Im Mai 2016 legte die Deutsche Borse eine differenzierte Definition zum Begriff vor, wonach eine Aktie aus dem Aktienindex genommen wird, wenn ihr Streubesitzanteil unter 10 % fallt.[12]

Einzelnachweise

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  1. | Jan von Hein: Die Rezeption US-amerikanischen Gesellschaftsrechts in Deutschland. Mohr Siebeck, 2008, ISBN 978-3-16-149667-7, S. 376 (Vorschau in der Google-Buchsuche).
  2. | Inge Lippert, Ulrich Jurgens: Corporate Governance und Arbeitnehmerbeteiligung in den Spielarten des Kapitalismus. edition sigma, 2012, ISBN 978-3-8360-8743-8, S. 76 (Vorschau in der Google-Buchsuche).
  3. | Klaus Rainer Kirchhoff, Manfred Piwinger: Praxishandbuch Investor Relations. Springer-Verlag, 2010, ISBN 978-3-8349-8810-2, S. 269 (Vorschau in der Google-Buchsuche).
  4. | Bertram Scheufele, Alexander Haas: Medien und Aktien. Springer-Verlag, 2008, ISBN 978-3-531-15751-1, S. 15 (Vorschau in der Google-Buchsuche).
  5. | Bertram Scheufele, Alexander Haas: Medien und Aktien. Springer-Verlag, 2008, ISBN 978-3-531-15751-1, S. 50 (Vorschau in der Google-Buchsuche).
  6. | Bertram Scheufele, Alexander Haas: Medien und Aktien. Springer-Verlag, 2008, ISBN 978-3-531-15751-1, S. 124 (Vorschau in der Google-Buchsuche).
  7. | Wolfgang Grundmann, Rudolf Rathner: Abschlussprufungen Bankwirtschaft, Rechnungswesen und Steuerung, Wirtschafts- und Sozialkunde. Springer-Verlag, 2009, ISBN 978-3-8349-8371-8, S. 352 (Vorschau in der Google-Buchsuche).
  8. | Philipp Maas: Notwendige und hinreichende Bedingungen wohlfahrtsentwicklungskonformer Wirtschaftspolitik. Universitatsverlag Gottingen, 2012, ISBN 978-3-86395-068-2, S. 278 (Vorschau in der Google-Buchsuche).
  9. | Streubesitz im Borsenlexikon der Deutschen Borse, abgerufen am 14. August 2017.
  10. | davon ausgenommen sind Aktienpakete von Vermogensverwaltern, Fonds, Treuhand- und Pensionsgesellschaften
  11. | Dieser Prozentsatz beruhte auf der bis zum 20. Januar 2007 geltenden Meldeschwelle bei der Stimmrechtsmitteilung, die im Wertpapierhandelsgesetz geregelt ist.
  12. | Deutsche Borse AG, Leitfaden zu den Aktienindizes der Deutschen Borse vom Mai 2016, S. 33.