Nihil Novi
Nihil Novi (zu deutsch Nichts Neues) war eine Konstitution des polnischen Reichstags zu Radom 1505, in der Konig Alexander von Polen der Abgeordnetenkammer das Recht auf Gesetzgebung zuerkannte: ,,ut deinceps futuris temporibus perpetuis, nihil novi constitui debeat per Nos et successores Nostros sine communi Consiliariorum et Nuntiorum Terrestrium consensu" (dass von jetzt an dauerhaft fur die Zukunft nichts Neues beschlossen werden darf durch Uns und Unsere Nachfolger ohne die gemeinsame Zustimmung der Konsiliare (=Senatoren) und Landesabgeordneten (= gewahlte Provinzvertreter)). Sie wurde in der Radomer Johanneskirche verabschiedet.
,,Nihil novi" setzte das Privileg von Mielnik von 1501, das dem Senat das Recht zur Aufkundigung des Gehorsams bei Pflichtverletzung des Monarchen zugestand, ausser Kraft und legalisierte den Sejm als Zweikammerversammlung, die aus drei politischen Standen - dem Monarchen, den Senatoren und den in die Abgeordnetenkammer gewahlten Vertretern des Adels - bestehen sollte, und verlegte den Hauptteil der Beratungen des Sejms vom Senat in die Abgeordnetenkammer. Die Konstitution ,,Nihil Novi" wurde einer der wichtigsten Grundpfeiler der polnisch-litauischen ,,Adelsdemokratie".
Quelle
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Digitale Aufbereitung eines Krakauer Druckes aus dem Jahre 1506 (Memento vom 18. Februar 2009 im Internet Archive)