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Soldatengesetz
Das Soldatengesetz (SG) regelt die rechtliche Stellung der Soldaten der deutschen Bundeswehr. Es bestimmt die Rechte und Pflichten der Soldaten, die Begrundung und die Beendigung des Dienstverhaltnisses der Berufssoldaten und der Soldaten auf Zeit, die Rechtsstellung der Soldaten, die auf Grund der Wehrpflicht Wehrdienst leisten, sowie die Rechtsstellung der fruheren Berufssoldaten, der fruheren Soldaten auf Zeit und der Freiwilligen bei Heranziehung zu Dienstleistungen (befristete Ubungen, besondere Auslandsverwendungen, Hilfeleistungen im Innern, unbefristete Ubungen, die von der Bundesregierung als Bereitschaftsdienst angeordnet worden sind, und unbefristeter Wehrdienst im Spannungs- und Verteidigungsfall).
Von standiger, besonderer Relevanz fur den Soldaten sind die ,,Pflichten und Rechte der Soldaten", die in den SSSS 6-36 festgelegt werden. Insbesondere zu beachten ist dabei die Grundpflicht des Soldaten (SS 7 SG) und die folgenden speziellen Pflichten.
Das Soldatengesetz ist die Entsprechung des Bundesbeamtengesetzes (BBG) fur Bundesbeamte.
Vorlaufer des Soldatengesetzes war das Reichs-Militargesetz von 1874.
(gemass dem nichtamtlichen Inhaltsverzeichnis)
- Abschnitt 1: Gemeinsame Vorschriften
- Unterabschnitt 1: Allgemeines
- Unterabschnitt 2: Pflichten und Rechte der Soldaten
- Abschnitt 2: Rechtsstellung der Berufssoldaten und der Soldaten auf Zeit
- Unterabschnitt 1: Begrundung des Dienstverhaltnisses
- Unterabschnitt 2: Beforderung
- Unterabschnitt 3: Beendigung des Dienstverhaltnisses
- Abschnitt 3: Wehrdienst nach dem Wehrpflichtgesetz; Reservewehrdienstverhaltnis; freiwilliger Wehrdienst als besonderes staatsburgerliches Engagement
- Unterabschnitt 1: Wehrdienst nach dem Wehrpflichtgesetz
- Unterabschnitt 2: Reservewehrdienstverhaltnis
- Unterabschnitt 3: Freiwilliger Wehrdienst als besonderes staatsburgerliches Engagement
- Abschnitt 4: Dienstleistungspflicht
- Unterabschnitt 1: Umfang und Arten der Dienstleistungen
- Unterabschnitt 2: Dienstleistungsausnahmen
- Unterabschnitt 3: Heranziehungsverfahren
- Unterabschnitt 4: Beendigung der Dienstleistungen und Verlust des Dienstgrades
- Unterabschnitt 5: Uberwachung und Durchsetzung der Dienstleistungspflicht
- Unterabschnitt 6: Verhaltnis zur Wehrpflicht
- Abschnitt 5: Dienstliche Veranstaltungen
- Abschnitt 6: Rechtsschutz
- Unterabschnitt 1: Rechtsweg
- Unterabschnitt 2: Rechtsbehelfe und Rechtsmittel gegen Verwaltungsakte nach dem Vierten Abschnitt
- Abschnitt 7: Bussgeldvorschriften; Ubergangs- und Schlussvorschriften
Das Soldatengesetz ermachtigt die Bundesregierung, bestimmte Sachverhalte durch Rechtsverordnungen zu konkretisieren.
Auf Grundlage des SS 93 Abs. 1 SG hat die Bundesregierung folgende Rechtsverordnungen erlassen:
Auf Grundlage des SS 93 Abs. 2 und 3 SG hat das Bundesministerium der Verteidigung folgende Rechtsverordnungen erlassen:
Folgende weitere Gesetze/Verordnungen haben einen Bezug zum Soldatengesetz:
Folgende Anordnungen des Bundesprasidenten/Verwaltungsvorschriften sind mit Bezug auf das Soldatengesetz erlassen worden:
Wiktionary: Soldatengesetz - Bedeutungserklarungen, Wortherkunft, Synonyme, Ubersetzungen
- | Reichs-Militargesetz - Wikisource. Abgerufen am 25. Dezember 2023.
- | Verwaltungsvorschriften - Teilliste Bundesministerium der Verteidigung
- Alexander Poretschkin, Ulrich Lucks: Soldatengesetz sowie Reservistinnen- und Reservistengesetz, Kommentar, 12. Auflage, Munchen Feb. 2026, Verlag: Vahlen, ISBN 978-3-8006-7965-2. (auch als Kommentar bei Beck-online, dort noch 11. Auflage 2022)
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Normdaten (Werk): GND: 4181742-4 (GND Explorer, lobid, OGND, AKS) | VIAF: 216195571
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