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OGAW-Richtlinie


Die OGAW-Richtlinie mit Langnamen Richtlinie 85/611/EWG des Rates vom 20. Dezember 1985 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen fur gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) ist eine europaische Richtlinie, die spezielle Anforderungen an Fonds und ihre Verwaltungsgesellschaften definiert. Einen Schwerpunkt bildet hierbei die Regelung der zulassigen Vermogensgegenstande, in die ein Organismus fur gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) investieren darf. Detaillierte Vorschriften zu diesem Thema sind in der Durchfuhrungsrichtlinie Richtlinie 2007/16/EG der EU-Kommission enthalten.

OGAW ist die Abkurzung fur ,,Organismus fur gemeinsame Anlagen in Wertpapieren" (englisch: UCITS fur Undertakings for Collective Investments in Transferable Securities; franzosisch: OPCVM fur Organisme de placement collectif en valeurs mobilieres). Im europaischen Rechtsrahmen versteht man darunter Investmentfonds, die in gesetzlich definierte Arten von Wertpapieren und anderen Finanzinstrumenten investieren (Wertpapierfonds).

OGAW unterliegen der Zulassungspflicht und werden von der Finanzaufsicht (in Deutschland von der BaFin) uberwacht. Die OGAW-Richtlinie schreibt ferner eine Reihe von Pflichtinformationen fur Anleger vor. Hierzu gehoren der ausfuhrliche und der vereinfachte Verkaufsprospekt sowie die Jahres- und Halbjahresberichte. Auf diese Weise sollen einheitliche Standards beim Anlegerschutz gewahrleistet und das grenzuberschreitende Angebot von Investmentfonds erleichtert werden. OGAW profitieren vom ,,Europa-Pass", der es ihnen gestattet, vorbehaltlich einer Anzeige in allen EWR-Staaten (EU plus Norwegen, Liechtenstein und Island) offentlich angeboten zu werden, sofern sie uber eine Zulassung in ihrem Herkunftsland verfugen.

Im Juli 2008 hat die EU-Kommission einen Entwurf zur Uberarbeitung der OGAW-Richtlinie (OGAW IV, englisch UCITS IV) vorgelegt, der auf weitere Integration des europaischen Fondsmarktes abzielt. Geplant ist insbesondere, das Anzeigeverfahren fur den grenzuberschreitenden Vertrieb zu vereinfachen, grenzuberschreitende Fondsfusionen zu ermoglichen und mit den Basisinformationsblattern (BIB) ein neues Konzept der Anlegerinformation einzufuhren, welches den bisherigen vereinfachten Verkaufsprospekt ablosen soll.

Diese Anderungen sind in der Richtlinie 2009/65/EG des Europaischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen fur gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) (ABl. L 302 vom 17. November 2009, S. 32) verkundet worden und ersetzen die alte OGAW-Richtlinie Richtlinie 85/611/EWG. Zu ihrer weiteren Durchfuhrung wurden unter anderem die Richtlinie 2010/43/EU und Richtlinie 2010/44/EU geschaffen. Die Umsetzung in deutsches Recht geschah durch Anderung des Investmentgesetzes zum 1. Juli 2011. Dieses wurde zum 22. Juli 2013 durch das Kapitalanlagegesetzbuch abgelost.

  1. | Abkommen uber den Europaischen Wirtschaftsraum
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Source: de.wikipedia.org